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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Eventerprise BV und Het Organisatieteam BV

Artikel 1 Begriffsbestimmungen

 

Eventerprise BV, mit registriertem Sitz in Steenwijk und Geschäftsstelle

am Rieteweg 4, 8011 AB, Zwolle (Handelsregisternummer: 56395450).

 

Dort, wo „Eventerprise BV“ geschrieben steht, können Sie auch „Het Organisatieteam BV“ lesen;

 

Het Organisatieteam BV, mit registriertem Sitz in Steenwijk und Geschäftsstelle

am Rieteweg 4, 8011 AB, Zwolle (Handelsregisternummer: 52248372).

 

Besucher: die natürliche Person, die eine Eintrittskarte für eine von Eventerprise BV organisierte

Veranstaltung gekauft hat und/oder in ihrem Besitz hat und somit das Recht hat, Zugang zu

dieser Veranstaltung zu erhalten;

 

Vertrag: der zwischen Eventerprise BV und dem Besucher geschlossene Vertrag;

(Öffentliche) Veranstaltung: organisiert von Eventerprise BV;

 

Eintrittskarte: ein Dokument und/oder ein Barcode, das/der von Eventerprise BV (oder auf

Anweisung von Eventerprise BV von einem externen Ticketanbieter) ausgestellt wird und den

Inhaber des Dokuments und/oder Barcodes zur Teilnahme an der Veranstaltung berechtigt;

 

Veranstaltungsort: der Ort, an dem die Veranstaltung stattfindet, einschließlich sämtlicher

Außenanlagen, Zufahrtsstraßen, Räume und Felder, die den Veranstaltungsort umgeben;

 

Publikum: alle Zuschauer, Zuhörer und/oder Dritte, die bei der Veranstaltung anwesend sind.

 

Artikel 2 Anwendung der Bedingungen

2.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf alle Angebote und alle Verträge einschließlich

 aller Dienstleistungen, Handlungen, Lieferungen und Aktivitäten von Eventerprise BV im

Zusammenhang mit der Veranstaltung anwendbar.

2.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auch auf den Vertrag anwendbar, wenn dieser

über eine offizielle (Vorverkaufs-)Organisation, die von Eventerprise BV beauftragt wurde,

abgeschlossen wird und/oder der Besucher eine Eintrittskarte kauft.

2.3 Die Anwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Besuchers wird ausdrücklich

zurückgewiesen, es sei denn, Eventerprise hat dies schriftlich vereinbart.

2.4 Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur dann bindend, wenn

Eventreprise BV diesen Abweichungen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat. Eine ausdrücklich

und schriftlich von Eventerprise BV akzeptierte Abweichung gilt nur für den Vertrag, für den

Eventerprise BV die Abweichung akzeptiert hat.

Artikel 3 Vertragsabschluss

3.1 Der Vertrag wird zu dem Zeitpunkt geschlossen, zu dem der Besucher eine Eintrittskarte für die

Veranstaltung kauft und/oder bestellt, unabhängig von der (Vor-)Verkaufsadresse und/oder zu dem

Zeitpunkt, an dem der Besucher eine Eintrittskarte auf eine andere Weise erworben hat.

Artikel 4 Eintrittskarte

4.1 Die Eintrittskarte ist und bleibt zu jedem Zeitpunkt das Eigentum von Eventerprise BV.

 

4.2 Die Eintrittskarte wird lediglich ein einziges Mal ausgestellt und berechtigt eine Person zum

 Zutritt zur Veranstaltung.

 

4.3 Die Eintrittskarte ist streng persönlich und berechtigt nur denjenigen zum Zutritt, der die

Eintrittskarte zum ersten Mal zu Beginn und/oder am Eingang der Veranstaltung vorlegt.

 

4.4 Die Eintrittskarte ermöglicht es Besuchern, die über 18 (in Worten: achtzehn) Jahre alt sind, die

Veranstaltung zu besuchen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

 

4.5 Von dem Zeitpunkt an, an dem die Eintrittskarte an den Besucher ausgehändigt wird, liegt das

Risiko des Verlusts, des Diebstahls, der Beschädigung und des Missbrauchs beim Besucher.

 

4.6 Eventerprise BV haftet für die Gültigkeit einer Eintrittskarte nur dann, wenn diese bei einer

offiziellen, von Eventerprise BV anerkannten (Vor-)Verkaufsadresse gekauft und/oder bestellt wurde.

Die Beweislast hierfür liegt beim Besucher.

 

4.7 Eventerprise BV behält sich das Recht vor, die Anzahl der Eintrittskarten, die pro Person reserviert

werden können, zu begrenzen.

 

4.8 Eine Gruppenreservierung kann nicht storniert werden, sobald die Reservierung unterschrieben

ist. Eine Reduzierung der Anzahl der Besucher kann schriftlich bis spätestens 10 Kalendertage vor der

Veranstaltung vorgenommen werden, wenn die Gesamtänderung nicht mehr als 10 % der gesamten

ursprünglichen Anzahl betrifft. Eine Reduzierung der Anzahl der Besucher nach diesem Datum führt

nicht zu einer Erstattung des Eintrittspreises.

 

4.9 Anfangszeiten, die auf der Eintrittskarte angegeben sind, verstehen sich vorbehaltlich.

Artikel 5 Verbot (Weiter-)Verkauf

5.1 Der Besucher ist nicht berechtigt, die Eintrittskarte an einen Dritten (weiter) zu verkaufen

und/oder einem Dritten Eintrittskarten zu einem kommerziellen Zweck anzubieten oder (weiter) zu

verkaufen, es sei denn, dies geschieht mit schriftlicher Zustimmung von Eventerprise BV.

 

5.2 Wenn Eventerprise BV triftige Gründe zur Annahme hat, dass ein Besucher nicht der tatsächliche

Käufer der Eintrittskarte ist und/oder die Eintrittskarte (weiter-)verkauft wurde und/oder die

Eintrittskarte gefälscht wurde, behält sich Eventerprise BV das Recht vor, dem entsprechenden

Besucher den Zutritt zur Veranstaltung zu verweigern, ohne zur Erstattung des Eintrittspreises an

den Besucher verpflichtet zu sein.

Artikel 6 Verpflichtungen Besucher

6.1 Der Besucher ist zur Einhaltung aller am Veranstaltungsort geltenden Sicherheitsvorschriften

verpflichtet und muss darüber hinaus alle Anweisungen des vor Ort anwesenden Personals, des

Sicherheitsdienstes, der Feuerwehr, der Polizei und anderer autorisierter Personen befolgen.

 

6.2 Der Besucher ist zur Mitwirkung bei einer eventuellen Durchsuchung am Eingang und während

der Veranstaltung verpflichtet.

 

6.3 Der Besucher muss eine gültige und nicht beschädigte Eintrittskarte mit sich führen, die er am

Eingang und/oder während der Veranstaltung auf erste Aufforderung von Eventerprise BV und/oder

dem Personal vor Ort vorlegen muss.

 

6.4 Der Besucher ist verpflichtet, am Eingang und/oder während der Veranstaltung auf erste

Aufforderung von Eventerprise BV und/oder des Personals vor Ort einen gültigen Identitätsausweis

vorzulegen.

 

6.5 Es ist dem Besucher nicht gestattet, professionelle Aufnahmeausrüstung zu der Veranstaltung

und/oder zu dem Veranstaltungsort mitzubringen. Wenn der Besucher professionelle

Aufnahmeausrüstung zu der Veranstaltung und/oder dem Veranstaltungsort mitbringt, hat

Eventerprise BV das Recht, diese für die Dauer der Veranstaltung zu beschlagnahmen und bereits

gemachte Aufnahmen zu löschen. Vorbehaltlich anderer Vereinbarungen, die über die Website der

Veranstaltung mitgeteilt werden.

 

6.6 Es ist dem Besucher nicht gestattet, die gesamte Veranstaltung und/oder die darin vorgetragenen

Stücke in irgendeiner Weise aufzuzeichnen/zu filmen. Wenn der Besucher gegen diese Bestimmung

 verstößt, hat Eventerprise BV das Recht, diese Aufnahme/diesen Film zu beschlagnahmen und nach

eigenem Ermessen zu löschen, zu verwenden und/oder zu nutzen. Die Aufnahmen, die der Besucher

von einem Teil der Veranstaltung und/oder von einem Teil der vorgetragenen Stücke mit nicht-

professioneller Aufnahmeausrüstung macht, sind ausschließlich für den persönlichen Gebrauch

bestimmt und dürfen vom Besucher in keiner Weise verwertet und/oder veröffentlicht werden.

 

6.7 Es ist dem Besucher nicht gestattet, Speisen, Getränke, Alkohol, Drogen, (Haus-)Tiere,

Gegenstände aus Glas, Plastik, Dosen, Feuerwerkskörper, Waffen, Schirme, Banner, Fahnen, andere

gefährliche Gegenstände und Gegenstände, die zu einer Lärmbelästigung bei der Veranstaltung

und/oder am Veranstaltungsort führen, mitzubringen.

 

6.8 Es ist dem Besucher nicht gestattet, andere Besucher und das anwesende Personal während der

Veranstaltung zu belästigen und/oder zu behindern. Es ist dem Besucher ebenfalls nicht gestattet,

sich während der Veranstaltung und/oder am Veranstaltungsort in einem Zustand öffentlicher

Trunkenheit zu befinden und/oder außerhalb der dafür bestimmten öffentlichen Toiletten zu

urinieren.

 

6.9 Wenn der Besucher den Veranstaltungsort während der Veranstaltung verlässt, verliert die

Eintrittskarte ihre Gültigkeit.

Artikel 7 Rechte Eventerprise BV

7.1 Eventerprise BV behält sich das Recht vor, dem Besucher vor und während der Veranstaltung die

 Teilnahme an der Veranstaltung zu verweigern und/oder den Besucher von der Veranstaltung zu

verweisen, wenn Eventerprise BV dies aus Gründen der Gewährleistung der Sicherheit und der

öffentlichen Ordnung für erforderlich hält.

 

7.2 Wenn der Besucher seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht nachkommt, ist Eventerprise

BV berechtigt, die Eintrittskarte für ungültig zu erklären und/oder dem Besucher den Zutritt zu der

 Veranstaltung zu verweigern und/oder den Besucher der Veranstaltung zu verweisen, ohne dazu

verpflichtet zu sein, dem Besucher den Eintrittspreis zu erstatten.

 

7.3 Wertmarken und/oder -münzen, die während der Veranstaltung gekauft werden,

sind nur während der Veranstaltung gültig.

 

7.4 Eventerprise BV hat das Recht, die Veranstaltung bei unzureichendem Interesse zu verschieben

oder abzusagen. Wenn Eventerprise BV die Veranstaltung aufgrund von mangelndem Interesse

absagt, ist Eventerprise BV verpflichtet, dem Besucher den Eintrittspreis, der auf der Eintrittskarte

angegeben ist, zu erstatten, unabhängig von dem Preis, den der Besucher für die Eintrittskarte

bezahlt hat. Dieses Recht auf Erstattung des Besuchers gilt für acht Wochen ab dem Datum, an dem

die abgesagte Veranstaltung an einer (Vor-)Verkaufsadresse nach Vorlage einer gültigen, nicht

beschädigten Eintrittskarte stattfinden würde. In dieser Erstattung sind keine Servicegebühren

enthalten und diese werden auch nicht erstattet. Der Besucher hat in diesem Fall keinen Anspruch

 auf Ersatzteilnahme an einer anderen Veranstaltung, es sei denn, dies wurde schriftlich vereinbart.

Artikel 8 Haftung und Haftungsausschluss

8.1 Der Besuch der Veranstaltung und/oder das Betreten des Veranstaltungsortes erfolgt

ausdrücklich auf eigene Gefahr, mit der Maßgabe, dass Eventerprise BV nicht für Hörschäden,

Sehschäden/Blindheit, andere körperliche Verletzungen und Sachschäden, wie etwa an Kleidung, haftet, unabhängig davon, ob diese vom Publikum verursacht wurden oder nicht.

 

8.2 Eventerprise BV haftet ausschließlich für Schäden, die der Besucher als Folge eines Mangels bei

der Erfüllung des Vertrages erleidet, der Eventerprise BV zugeschrieben werden kann.

 

8.3 Die gesamte Haftung von Eventerprise BV wegen zurechenbarer Versäumnisse bei der Erfüllung

des Vertrages beschränkt sich auf den Schadenersatz für unmittelbare Schäden, mit der Maßgabe,

dass diese Haftung immer auf den Betrag begrenzt ist, der von der gesetzlichen

Haftpflichtversicherung von Eventerprise BV ausgezahlt wird.

 

8.4 Die Haftung von Eventerprise BV für indirekte Schäden, wozu auch Folgeschäden, entgangener

Gewinn, entgangene Einsparungen und Schäden durch Betriebsausfall gehören, ist ausgeschlossen.

 

8.5 Voraussetzung für das Entstehen eines Anspruchs auf Schadenersatz ist immer, dass der

Auftraggeber den Schaden innerhalb von 48 Stunden nach seinem Entstehen schriftlich bei

Eventerprise BV meldet.

 

8.6 Wenn Eventerprise BV bei der Ausführung des Vertrags direkt oder indirekt Untergebene von

Eventerprise BV, Nicht-Untergebene, Hilfspersonen und/oder andere Personen beauftragt, ist

jedwede Haftung von Eventerprise BV gemäß Artikel 6:76, Artikel 6:170, Artikel 6:171

und Artikel 6:172 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs ausgeschlossen und haftet

Eventerprise BV nicht für Schäden, die von diesen Personen verursacht werden, es sei denn, es liegt

Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit auf Seiten der Geschäftsführung von Eventerprise BV vor.

 

8.7 Eventerprise BV ist bemüht, dafür zu sorgen, dass die Veranstaltung so weit wie möglich unter

Einhaltung des angekündigten Zeitplans durchgeführt wird. Eventerprise BV haftet nicht für

eventuelle Abweichungen davon und für Schäden, die dem Besucher deswegen entstehen können.

 

8.8 Wenn der Besucher die Eintrittskarte bei einem Dritten - der nicht Eventerprise BV ist - kauft und

dieser dem Besucher die Karten aus irgendeinem Grund nicht aushändigt, ist die Eventerprise BV-

Gruppe in keinster Weise haftbar, weder für eine Erstattung der bereits vom Besucher bezahlten

Karten, noch für die nachträgliche Aushändigung einer neuen Eintrittskarte.

 

8.9 Der Besucher stellt Eventerprise BV von jeglichen Ansprüchen Dritter in Bezug auf Schäden frei,

 für die der Besucher nach dem Gesetz gegenüber diesen Dritten haftbar ist. Der Besucher ist

verpflichtet, Eventerprise BV für alle Schäden zu entschädigen, einschließlich aller Rechtskosten, die

Eventerprise BV aufgrund von Ansprüchen dieser Dritten entstehen können.

Artikel 9 Höhere Gewalt

9.1 Im Falle höherer Gewalt ist Eventerprise BV befugt, die Veranstaltung zu verschieben oder abzusagen.

 

9.2 Unter höherer Gewalt ist zu verstehen: jeder Umstand, der nicht in der Kontrolle von

Eventerprise BV liegt und der die Erfüllung der Verpflichtungen von Eventerprise BV gegenüber den

Besuchern ganz oder teilweise unmöglich macht oder aufgrund dessen die Erfüllung der

Verpflichtungen von Eventerprise BV vernünftigerweise nicht verlangt werden kann, wie etwa, aber

nicht beschränkt auf: nicht zurechenbares Versäumnis seitens Eventerprise BV oder Personen, die

von Eventerprise BV mit der Ausführung des Vertrags beauftragt wurden, wie Hilfspersonen und

Auftragnehmer von Eventerprise BV, Streiks, Ausschluss, Krankheit, Transportprobleme,

Maschinenausfall, Verkehrsbehinderungen, Energiestörungen, Lieferschwierigkeiten, geänderte

Rechtsvorschriften, staatliche Maßnahmen, Terrorismus und/oder Terrorismusbedrohung, Tod eines

Mitglieds der königlichen Familie, Nichterfüllung von Verpflichtungen durch Lieferanten von

Eventerprise BV, Produktionsunterbrechungen, extreme Witterungsbedingungen, Frost,

Naturkatastrophen, Krieg und/oder Kriegsgefahr, Störungen in der ordnungsgemäßen Versorgung

mit Waren, die von Lieferanten oder Dritten geliefert werden müssen, sowie in der Wasser- und

Energieversorgung und/oder Arbeitsunfähigkeit infolge von Krankheit oder Unfall des Künstlers am

Tag des Auftritts und/oder der Veranstaltung; der Tod eines Familienmitglieds des Künstlers; die

vorübergehende oder endgültige Auflösung (der Gruppe) des Künstlers; Umstände, aufgrund welcher

der Künstler den Auftrittsort nicht pünktlich erreichen kann (z. B. bei extremen

Witterungsverhältnissen, einem Verkehrsunfall oder Stau) und/oder aufgrund welcher die

Veranstaltung nicht in verantwortlicher Weise durchgeführt werden kann.

 

9.3 Wenn Eventerprise BV die Veranstaltung aufgrund von höherer Gewalt absagt, ist Eventerprise

BV verpflichtet, dem Besucher den Eintrittspreis, der auf der Eintrittskarte angegeben ist, zu

erstatten, und zwar unabhängig von dem Preis, den der Besucher für die Eintrittskarte bezahlt hat.

Dieses Recht auf Erstattung des Besuchers gilt für acht Wochen ab dem Datum, an dem die

abgesagte Veranstaltung an einer (Vor-)Verkaufsadresse nach Vorlage einer gültigen, nicht

beschädigten Eintrittskarte stattfinden würde. In dieser Erstattung sind keine Servicegebühren

enthalten und diese werden auch nicht erstattet. Der Besucher hat in diesem Fall keinen Anspruch

auf Ersatzteilnahme an einer anderen Veranstaltung.

 

9.4 Wenn Eventerprise BV die Veranstaltung aufgrund von höherer Gewalt auf ein anderes Datum

verlegt, gilt die Eintrittskarte für dieses neue Datum. Wenn der Besucher nicht am neuen

Veranstaltungstermin teilnehmen kann, ist er berechtigt, die Erstattung der Eintrittskarte zu

verlangen. Eventerprise BV ist in diesem Fall verpflichtet, dem Besucher den Eintrittspreis, der auf

der Eintrittskarte angegeben ist, zu erstatten, und zwar unabhängig von dem Preis, den der Besucher

für die Eintrittskarte bezahlt hat. Dieses Recht auf Erstattung des Besuchers gilt für acht Wochen ab

dem Datum, an dem die abgesagte Veranstaltung an einer (Vor-)Verkaufsadresse nach Vorlage einer

gültigen, nicht beschädigten Eintrittskarte stattfinden würde. In dieser Erstattung sind keine

Servicegebühren enthalten und diese werden auch nicht erstattet. Der Besucher hat in diesem Fall

keinen Anspruch auf Ersatzteilnahme an einer anderen Veranstaltung.

Artikel 10 Vertragsstrafenklausel

Bei einem Verstoß gegen eine Verpflichtung des Besuchers gemäß Artikel 5 schuldet der Besucher,

ohne dass eine Inverzugsetzung erforderlich ist, Eventerprise BV für jeden Verstoß eine freiwillige

Vertragsstrafe in Höhe von 5.000,00 € als Pauschale und 1.000,00 € pro (weiter-)verkaufter

Eintrittskarte, und zwar unbeschadet aller anderen Rechte, die Eventerprise BV darüber hinaus

zustehen, wie z. B. das Recht auf Schadensersatz.

Artikel 11 Personenbezogene Daten

Wenn Eventerprise BV personenbezogene Daten von Besuchern verarbeitet, tut Eventerprise BV dies

in Übereinstimmung mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Artikel 12 Nichtigkeit

Die Nichtigkeit einer der Bestimmungen des Vertrages hat keinen Einfluss auf die Gültigkeit der

übrigen Bestimmungen des Vertrages. Bei Nichtigkeit einer Bestimmung werden die Parteien in

Bezug auf den Zweck der betreffenden Bestimmung eine weitere Vereinbarung treffen, die dem

Willen der Parteien möglichst nahe kommt.

Artikel 13 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Der Vertrag unterliegt ausschließlich dem niederländischen Recht. Sofern nicht zwingende

Rechtsvorschriften etwas anderes vorschreiben, ist in erster Instanz das Landgericht in Zwolle für die

Entscheidung von Streitigkeiten, die sich aus dem Vertrag ergeben, zuständig, und zwar unbeschadet

des Rechts des Auftragnehmers, den Auftraggeber vor einem anderen zuständigen Gericht

zu verklagen.

 

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden am Montag, 11. Oktober 2021 verfasst

 

 

Geschäftsführer/ Inhaber

Eric Broekaart